AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Vielen Dank, dass Sie (nachfolgend „Mieter“) sich für den Nordsee-Ferienhof Wittmaack (nachfolgend
„Vermieter“) entschieden haben. Bei den AGBs handelt es sich um grundlegende Regeln,
die Ihnen und uns rechtlichen Schutz bieten. Sie sind Bestandteil des Gastaufnahmevertrags und
regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften unser Vertragsverhältnis.
1. Nutzungszweck
Die Ferienwohnung wird Ihnen für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für
Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag aufgeführten Anzahl Erwachsener
und Kinder bewohnt werden. Eine Weitervermietung/ Untervermietung oder anderweitige, gar gewerbliche
Nutzung ist nicht zulässig.
2. Vertragsabschluss, Buchungsbestätigung
Der verbindliche Mietvertrag liegt vor, sobald unser Ferienhof Ihre Buchungsanfrage schriftlich bestätigt
hat (Mietvertrag, Buchungsbestätigung).
3. Änderung des Vertrags
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, sowie alle rechtserheblichen Erklärungen
bedürfen der Schriftform.
4. Unverbindliche Reservierung
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine unverbindlichen Reservierungen ermöglichen. Diese
Regelung bietet Ihnen die größtmögliche Auswahl bei einer konkreten Buchung.
5. Mietpreis und Leistungen
Als Mietpreis gilt der in der Buchungsbestätigung bzw. dem Mietvertrag vereinbarte Endpreis. Im
Mietpreis ist die Nutzung unseres umfangreichen Freizeitangebots wie Schwimmhalle, E-Autos,
Hüpfburg, Karussell, geführtes Ponyreiten, Traktorfahrt usw. enthalten. Der Mietpreis schließt die
gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Gesondert zu zahlen sind die Kurtaxe sowie die Nutzung von
Waschmaschine, Wäschetrockner und Sauna. Ein dritter und jeder weitere Erwachsene in unserer
Ferienwohnung wird mit 10 €/ Tag berechnet.
6. Zahlungsmodalitäten
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/ Mietvertrag ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung fällig.
Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise ohne Abzug unter Angabe des Verwendungszwecks
auf das Konto des Vermieters zu überweisen oder bar bei Anreise zu entrichten.
7. Haftung des Vermieters
Der Nordsee-Ferienhof Wittmaack haftet für die Richtigkeit der Beschreibung der Ferienwohnung
und ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Hat die Ferienwohnung zur Zeit der Überlassung an Sie einen Mangel, der die Tauglichkeit zum
vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so
sind Sie für die Zeit, in der die elementare Tauglichkeit (z.B. Fehlen von Strom, Wasser, Heizung)
aufgehoben ist, von der Zahlung der Miete befreit. Jeder Mangel muss uns sofort nach Auffallen
schriftlich mitgeteilt werden. Sollte ein Mangel die Tauglichkeit wesentlich mindern, haben Sie nur
eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit
bleibt außer Betracht. Darüber hinaus sind Sie als Mieter nicht berechtigt, Schadenersatz wegen
der zuvor beschriebenen Mängel zu verlangen.
Wir haften nicht für eventuelle Beschädigungen, Einbrüche, Diebstahl etc. am Eigentum des Mieters.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung samt Einrichtung und technischen Anlagen sowie
die gesamte Ferienanlage und alle Tiere schonend und pfleglich zu behandeln. Alle durch den
Mieter, durch einen Begleiter oder Gast verursachten Schäden sind unverzüglich zu melden und
zu ersetzen. Der Mieter haftet auch für Schäden, die von Kindern verursacht worden sind, die das
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7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die im Mietvertrag aufgeführten Personen haften als
Gesamtschuldner.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selber zur Beseitigung
verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch eine nicht rechtzeitige Anzeige
verursachten Schäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter
verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
oder eventuell entstehende Störungen gering zu halten.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass im Gebäude zu keiner Zeit geraucht wird. Bei einer Zuwiderhandlung
ist eine Vertragsstrafe von 100 € zu zahlen.
Die Ponys und Esel sind von ca. Ende Oktober bis Ende März in ihrem ca. 800 m entfernten Stall.
Dort können sie jederzeit gestreichelt und gefüttert werden. Geführtes Reiten ist zu dieser Zeit
ausschließlich mit dem Vermieter zusammen nach Absprache möglich. Der Umgang mit den Tieren
erfolgt auf eigene Gefahr.
Das Schwimmbad ist zur Sicherheit kleiner Kinder stets abgeschlossen. Kinder dürfen es nur in
Begleitung Erwachsener betreten. Die Nutzung erfolgt ohne unsere Aufsicht und auf eigene Gefahr.
Das Schwimmbad ist von Anfang Mai bis Ende September nutzbar.
Die Nutzung unserer großen Tobehalle (ca. 800 m entfernt) mit E-Autos, Karussell, Hüpfburg uvm.
erfolgt ohne unsere Aufsicht und auf eigene Gefahr. Kinder dürfen sie aus Sicherheitsgründen
ausschließlich in Begleitung Erwachsener nutzen.
Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Lautes Türwerfen und andere
Tätigkeiten, die die häusliche Ruhe beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Musizieren und das Hören
lauter Musik ist in der Zeit von 21:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu unterlassen.
Tagesbesucher unserer Gäste benötigen unser Einverständnis. Wir bitten weitgehend davon abzusehen.
9. WLAN-Nutzung
Unser Gast-WLAN kann vom Mieter genutzt werden. Die Zugangsdaten erhalten Sie bei der Anreise.
Die Nutzung Ihrer Datenendgeräte geschieht auf eigene Gefahr. Insbesondere haftet der
Vermieter nicht für Gerätebeschädigungen des Mieters, z.B. durch Stromschwankungen, Virenbefall
etc.
Der Mieter hat bei der Nutzung des Netzzugangs die Rechtsordnung, insbesondere Vorgaben des
Strafrechts und des Jugendschutzes zu beachten.
10. Tierhaltung
Tierhaltung ist nur in der Ferienwohnung „Silbermöwe“ und nur nach Absprache gestattet.
11. Anreise und Abreise
Am Anreisetag kann die Ferienwohnung ab 14:30 Uhr in Anspruch genommen werden. Informieren
Sie uns in jedem Fall, falls Sie erst nach 16 Uhr anreisen können.
Am Abreisetag ist uns die Ferienwohnung bis spätestens 9:30 Uhr geräumt in besenreinem Zustand
zu übergeben. Dabei haben Sie noch folgende Arbeiten selber zu erledigen: Abziehen der
Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Mülleimer.
12. Rücktritt des Mieters vor Reisebeginn und Nichtanreise
Der Reiserücktritt muss immer schriftlich erfolgen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Rücktritt bzw.
Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen (Nichtanreise) den vereinbarten Preis zu bezahlen,
abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen, und zwar wie folgt:
bis 45 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietpreises
35 bis 44 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
ab 34 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
bei Nichtantritt 90% des Mietpreises
Es bleibt beiden Parteien unbenommen, im Einzelfall höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen.
Der Vermieter ist im Fall des Rücktritts des Mieters bzw. bei Nichtanreise nach Treu und Glauben
gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben,
um finanziellen Schaden für den Mieter zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung
der Ferienwohnung hat der Mieter die oben genannten Anteile des Mietpreises zu zahlen. Sollte
die stornierte Buchung zeitlich deckungsgleich an einen anderen Gast weitervermietet werden
können, wird ausschließlich eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 100 Euro erhoben.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner
Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein
Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner
für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Bei Nichtanreise des Mieters ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung behält der Vermieter
das Recht (24 Stunden nach Anreisetermin), die Ferienwohnung weiterzuvermieten. Ein Recht auf
Bezug der Ferienwohnung besteht dann nicht mehr.
Bei vorzeitiger Rückgabe der Ferienwohnung besteht kein Erstattungsanspruch seitens des Mieters.
Zur Vermeidung von entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir dringend den Abschluss
einer Reiserücktrittsversicherung.
13. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung und Restzahlung)
nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält (Tiere
quält, Ausstattung mutwillig beschädigt), dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses
nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter vom Mieter Ersatz verlangen.
14. Datenschutz
Unsere Geschäftspartner nehmen davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis
nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das
Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen)
zu übermitteln.
15. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der gesamten Regelungen
dieser AGB.
16. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.
Es gilt Deutsches Recht.
Fragen Sie bitte nach, falls Ihnen etwas unklar sein sollte (Tel. 04856 218).
Wir freuen uns auf Sie!
Familie Wittmaack
Franzosensand 5
25718 Friedrichskoog